Betreuungsinformationen

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Betreuungsvertrag, welcher beidseitig unterzeichnet wird. Der Vertrag, der mit den Eltern abgeschlossen wird, ist verbindlich.

 

Eingewöhnung

Die Eingewöhnung ist für das Kind und die Eltern eine wichtige Zeit. Dauer und Form richten sich daher nach den Bedürfnissen des Kindes und werden zwischen Eltern und Betreuer/in vorgängig besprochen. In der Regel werden für die Eingewöhnungszeit ungefähr 2 Wochen eingeplant.

 

Mitbringen

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass für ihr Kind folgendes zur Verfügung steht:
Wettergerechte Tageskleidung, Hausschuhe, saisongerechte Ersatzkleider, Regenschutz sowie Regenstiefel und Windeln.

Alles weitere wie Zahnbürste, diverse Pflegeprodukte, Schoppenpulver, selber zubereiteter Gemüse- und Früchtebrei, etc. stellt das Kinderhaus zur Verfügung.

Für Spielsachen, die in das Kinderhaus mitgebracht werden, übernehmen wir keine Verantwortung.

 

Informationsfluss

Ein guter Informationsfluss liegt uns am Herzen. Neben persönlichem Austausch, ist es uns ausserdem ein Anliegen, die Eltern auch über Informationen rund um das Kinderhaus LOKI
auf dem Laufenden zu halten. Daher werden regelmässig aktuelle und wichtige ElternInformationen (u.a. betreffend Kindergruppen, Team, Regelungen etc.) per Mail versendet.

 

Förderung der Selbständigkeit

Die grösseren Kinder (ab 3 Jahren), werden im Freispiel nicht mehr rund um die Uhr von einer Betreuungsperson begleitet. Sie dürfen teilweise in ausgewählten Gruppen in einem Zimmer oder im separaten Spiel-Raum (Depi), ohne permanente Aufsicht, spielen. Dadurch soll die Selbständigkeit gefördert und den Kindern die Möglichkeit geboten werden, zwischenmenschliche Angelegenheiten ohne eine erwachsene Person zu lösen (Sozialverhalten). Die Kindergruppe wird selbstverständlich in regelmäßigen Abständen beobachtet und betreut.

 

Ausflüge

Uns ist ein abwechslungsreicher Alltag für die Kinder sehr wichtig. Nebst dem Freispiel und geführten Aktivitäten, machen wir verschiedene Ausflüge mit dem öffentlichen Verkehr, mit dem LOKI-Bus oder mit privaten Autos zu diversen Spielplätzen, in den Wald, auf den Bauernhof, etc.

 

Krankheit

Kranke Kinder dürfen nicht in die LOKI gebracht werden, um die Ansteckung anderer Kinder zu vermeiden. Bei Erkrankung des Kindes im Kinderhaus, werden die Eltern umgehend benachrichtigt. Bei einem Notfall wird Ihr Kind vom zuständigen Hausarzt oder von einem Arzt aus der Umgebung betreut. Medikamente werden ohne Einverständnis der Eltern nur in akuten Notfällen gegeben, sofern die Eltern nicht erreicht werden können.  Allergien und andere Empfindlichkeiten müssen beim Eintritt besprochen werden. Ebenso muss die Kinderhausleitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden.

 

Abmeldung

Wir bitten Sie, Ihr Kind frühzeitig abzumelden, wenn es nicht in die LOKI kommen kann. Ferien oder längere Abwesenheiten sollen der Gruppenleitung im Voraus gemeldet werden.

 

Zusatzbetreuung

Unter Absprache mit der Gruppenleitung besteht je nach Auslastung die Möglichkeit, das Kind ausnahmsweise an einem zusätzlichen Tag ganztags oder halbtags betreuen zu lassen.

 

Änderungen des Betreuungsverhältnisses

Änderungen der Betreuungstage müssen frühzeitig der Kinderhausleitung mitgeteilt werden und können je nach Auslastung nicht immer per sofort gewährleistet werden. Eine Reduzierung des Betreuungsverhältnisses muss mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich (per Brief oder Mail) mitgeteilt werden. Falls der Betreuungsplatz schon früher neu besetzt werden kann, ist auch eine frühere Reduzierung möglich. Änderungen oder eine Aufstockung der Betreuungstage sind nur möglich, sofern am gewünschten Tag noch Betreuungsplätze frei sind.

 

Kündigung

Die Kündigung erfolgt schriftlich (per Brief oder Mail) auf Ende des Monats. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Diese muss eingehalten werden. Andernfalls wird das Depot dazu verwendet, den offenen Rechnungsbetrag zu begleichen. Bei Widerrufung des Betreuungsvertrages vor Betreuungsbeginn, muss ebenfalls eine Kündigungsfrist von zwei Monaten eingehalten werden. Ansonsten wird der Monatstarif verrechnet.

 

Hygiene und Sicherheit

Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene und Sicherheit werden regelmässig überprüft. Die erforderlichen Brandschutzbestimmungen entsprechen den gesetzlichen Richtlinien.
Ein Kind wird nicht an Drittpersonen abgegeben, wenn das Betreuungsteam nicht ausdrücklich von den Eltern vorinformiert wurde.

 

Versicherung

Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und sind für die Krankenversicherung des Kindes verantwortlich. Das Kinderhaus verfügt über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung.